Dass PfizerBiontechs Corminaty-Covid19-Vakzin medizinische Pfuscharbeit ist und hier, ist unwiderlegbar nachgewiesen – sogar von Pfizer selbst eingestanden. Hinzu kommen Verunreinigungen mit Nanochips und Graphenhydroxyd. Pfizers eigen Zahlen Impfschäden belegen schwere Impfschäden. Sogar 1223 Todesfälle und 158.000 schwere Impfschäden innerhalb von 3 Monaten nach Notzulassung wollte Pfizer 55 Jahre lang verheimlichen – wurde gerichtlich geöffenet
Dennoch laufen die Impfungen unbehindert weiter, töten und verletzen Millionen von Menschen – mit starker Empfelung/Zwang der Politik.
Eine GROSSE JURY von internationalen renommierten Ärzten und Anwälten hat die Covid19-Pandemie, die Impfungen und den PCR-Test – um den alles sich angelt – für Verbrechen gegen die Menschheit befunden: „Wir haben keine Pandemie – nur einen PCR-TEST“
Eine Rechtsanwältin für Medizinrecht hat vor 4 1/2 Monaten ein Gutachten gemacht, die eine Vielzahl von eklatanten und groben Übertretungen der geltenden Gesetzgebung and den Covid-Impfungen nachweist – und zwar mit Strafbarkeit für alle beteiligten bis zu 10 Jahren Haft.
Das folgende Gutachten wurde am 28. Dez. an das Österreichische Parlament übersendet – und ignoriert
Nichts destotrotz wurde für Österreich am 20. Januar 2022 die Covid-Impfpflicht verabschiedet!!! (Später glücklicherweise aufgehoben)
9. Zusammenfassung
1. Ein Stoff darf zur Herstellung eines Arzneimittels nur verwendet werden, wenn die beabsichtigte Verwendung entweder gemäß dem deutschen oder europäischen Arzneibuch in einer Monographie beschrieben ist, oder aber umfangreiche zusätzliche Untersuchungen, u.a. Toxizitätsstudien und klinische Studien für die neuen Hilfsstoffe vorgelegt werden.
2. Denn Sinn und Zweck aller deutschen und europäischen Arzneimittelvorschriften ist der Schutz der Menschen durch entsprechende Qualität, Sicherheit und Wirksamkeit der Arzneimittel.
3. Die EMA hat Biontech – insbesondere bezüglich der beiden Lipid-Nanopartikel ALC 0315 und ALC 0159 – daher zu besonderen Auflagen verpflichtet, da es sich hierbei um neuartige Hilfsstoffe des Impfstoffs Comirnaty handelt, die erstmalig und in einer neuartigen Art und Weise beim Menschen zum Einsatz gelangen.
4. Die entsprechenden besonderen Auflagen der EMA (specific obligations SO2, SO4, SO5) für diese neuartigen Hilfsmittel waren durch Biontech bis Juli 2021 zu erfüllen.
5. Sowohl aus dem EMA-Bericht über die Verlängerung der bedingten Zulassung vom Oktober 2021 als auch aus dem Sicherheitsdatenblatt von Pfizer für Comirnaty vom 7.12.2021 ergibt sich jedoch, dass diese Auflagen nicht erfüllt wurden und die erforderlichen Unterlagen nicht vorliegen. Es heißt dort „No data available“ – „keine Daten verfügbar“.
6. Dies ist ein Verstoß gegen die Grundsätze der Guten Herstellungspraxis und da-mit zugleich ein Verstoß gegen die anerkannten pharmazeutischen Regeln im Sinne des § 8 Abs. 1 Nr. 1 AMG. Danach ist es verboten, Arzneimittel, die „durch Abweichung von den anerkannten pharmazeutischen Regeln in ihrer Qualität nicht unerheblich gemindert sind“, in Verkehr zu bringen.
7. Die Qualität ist schon alleine dadurch gemindert, dass zwei wesentliche Be-standteile der in Comirnaty enthaltenen Inhaltsstoffe nicht zur Anwendung am oder im Menschen vorgesehen sind und damit als „neuartige Hilfsstoffe“ gelten, für die besondere Dokumente und Nachweise vorzulegen sind.
8. Darüber hinaus werden bereits in den Zulassungsunterlagen der EMA lipid-bezogene Verunreinigungen des Impfstoffs dokumentiert. Diese Verunreinigungen dürften sich angesichts weiterer Informationen über die Reduzierung der Filtervorgänge des Hilfsstoffs Nano-Lipid ALC-0315 sogar noch erhöht haben. Mit der Reduzierung der Filtervorgänge würde der Zulassungsinhaber damit auch gegen die Auflagen S02, SO4 und SO5 der EMA im Zulassungsbescheid verstoßen.
9. Schließlich zeigt der Impfstoff ausweislich der Sicherheitsberichte des Paul-Ehrlich-Instituts eine erschreckende Vielzahl schädlicher Nebenwirkungen, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft „vertretbares Maß“ weit hinausgehen.
10. Aufgrund dieser Tatsache liegt darüber hinaus ein Verstoß gegen § 5 Abs. 1 AMG vor, nämlich ein Verstoß gegen das Verbot des Inverkehrbringens und der Anwendung bedenklicher Arzneimittel. Damit unterliegen nicht nur die Hersteller, sondern auch die impfenden Ärzte, sowie alle für eine Impfung mit Comirnaty verantwortlichen Personen, den Regelungen des Arzneimittelgesetzes.
11. Verstöße gegen § 8 AMG und § 5 AMG sind gemäß § 95 Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 3a AMG als Straftatbestand klassifiziert und mit einem Strafmaß von bis zu 3 Jahren Gefängnisstrafe belegt. Auch die fahrlässige Begehung ist strafbar, § 95 Abs. 4 AMG.
12. Ein besonders schwerer Fall dieser Straftat mit Freiheitsstrafe bis zu 10 Jahren liegt vor, wenn ein anderer der Gefahr des Todes oder einer schweren Schädigung an Körper oder Gesundheit ausgesetzt wird, § 95 Abs. 3 Nr. 2 AMG. Der besonders schwere Fall ist vorliegend durch die Herstellung, Verbreitung und An- wendung des Impfstoffs Comirnaty entgegen der Verbote der §§ 5 und 8 AMG vorsätzlich verwirklicht.
13. Darüber hinaus darf eine Impfung bei Allergien gegen einen Bestandteil des Impf-stoffs nicht erfolgen. Daher sind alle zu impfenden Personen vorab auf eine mögliche Allergie gegen einen der Bestandteile zu testen, um eine etwaige Kontraindikation gegen die Impfung auszuschließen.
14. Daher darf eine Person erst dann geimpft werden, wenn bei ihr jeder einzelne
Bestandteil des Impfstoffs auf Verträglichkeit allergologisch getestet wurde
die Verträglichkeit auf alle Bestandteile des Impfstoffs Comirnaty ärztlich bestätigtwurde.
15. Bis dahin ist die Impfung mit dem Impfstoff Comirnaty wegen der Möglichkeit einer
schweren Gesundheitsgefährdung untersagt.
16. Eine Zuwiderhandlung verstößt nicht nur gegen die genannten Vorschriften des
Arzneimittelgesetzes, sondern darüber hinaus gegen weitere Grundsätze des all-
gemeinen Strafrechts.
17. Sämtliche Ausführungen gelten auch für den Impfstoff Spikevax von
MODERNA!
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Beate Bahner hat am 3. Januar 2022 auch ein Gutachten zur Untaugbarkeit des PCR-Tests an das Österreichische Parlament gesendet
In diesem Video erklärt Frau Bahner ultrakurz, warum der PCR-Test für Covid19-Diagnostik ist. Sehen Sie auch hier und hier und hier
Unten sehen Sie Nobelpreisträger Kary Mullis, den Erfinder des PCR-Tests, feststellen, dass der PCR-Test für Covid19- Diagnostik untaugbar sei, weil er zu ungenau und unspezifisch ist
10. Zusammenfassung
1. Der PCR–Test ist ein nobelpreisgekröntes Diagnostik–Instrument. Er kann winzigste Teilchen und Substanzen nachweisen, die allerdings einer richtigen Interpretation zugeführt werden müssen.
2. Die Interpretation, wonach ein positiver PCR–Test bei gesunden Menschen
ohne Symptome eine akute Infektion mit dem SARS–CoV–2–Virus bestätige,
ist jedoch nachweislich falsch, wie nicht nur Prof. Drosten, sondern schon der
Erfinder des PCR–Tests klarstellte. Denn der PCR–Test unterscheidet nicht
zwischen toten und lebenden Viren.
3. Für den Nachweis einer akuten Infektion mit einem Virus braucht es ein ver-
mehrungsfähiges lebendiges Virus, welches in einem weiteren komplizierten
Testverfahren angezüchtet werden muss.
4. Sodann muss überprüft werden, welches konkrete Virus konkrete Symptome
ausgelöst hat, da die Corona–Maßnahmen einzig und allein auf das SARS–
CoV–2–Virus gestützt werden, nicht jedoch auf das Grippevirus oder andere
Viren. Der PCR–Test unterscheidet aber nicht zwischen den verschiedenen
Viren.
5. Diese weiteren zwingenden Diagnose–Maßnahmen sind nie erfolgt.
6. Damit wird der PCR–Test seit April 2020 in medizinisch beispielloser Weise für Zwecke missbraucht, die nichts mit der Corona–Krankheit und auch nichts mit
Gesundheitsschutz zu tun haben.
7. Das Infektionsschutzgesetz wurde ebenfalls in beispielloser Weise verletzt
und zur Durchsetzung der maßlosesten Grundrechtsverletzungen miss-
braucht, die es in der Bundesrepublik Deutschland je gegeben hat.
8. Der PCR–Test ist damit der Dreh– und Angelpunkt eines weltweiten Medizin-
betruges und Machtmissbrauchs in ungeheuerlichem Ausmaß.
9. Die Testungen (Schnelltests und PCR–Tests) müssen sofort eingestellt wer-
den.
10. Alle Verantwortlichen sind zur Rechenschaft zu ziehen.
5.1. 2022
TUSIND TAK, ANDERS!
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Velbekomme
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Interessant?:
Oberster Gerichtshof erwägt Annullierung der Wahl 2020 nachdem Wahlbetrug in allen 50 Staaten festgestellt wurde.
https://operationdisclosureofficial.com/2022/05/13/restored-republic-via-a-gcr-as-of-may-13-2022/
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Dies ist eine unbegründete Behauptung. Es gibt keine Google-Unterstützung für diese Behauptung.
Es gibt viele Sensationsblogs im Internet, die Fake News verbreiten. Ich glaube, der Zweck ist, andere Blogger zu veranlassen, solche falsche Nachrichten
zu bringen, um ihre Glaubwürdigkeit zu unergraben.
In diesem Fall lässt sich die Sache leicht klären: Wenn Biden am Montag mit Trump ausgewechselt ist, ist der Blog zuverlässig – sonst nicht.
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